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Die Fristen zur Erarbeitung von
Entwürfen sind abhängig von Umfang und Schwierigkeitsgrad
des zu beurkun-
denden Vorgangs. |
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Das Notariat bearbeitet außerordentlich
dringliche Anliegen vorrangig. In diesen Fällen
kann die Vorabstimmung der Entwürfe per Telefon,
Fax oder
E-Mail erfolgen. |
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In familienrechtlichen oder erbrechtlichen
Angelegen-
heiten hat sich das persönliche Gespräch bewährt. |
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| In dessen Verlauf: |
| • wird der Inhalt der Urkunde
besprochen, |
• gibt die Notarin Empfehlungen
und Rechtsberatung
für die Gestaltung der Urkunde, |
• werden die fehlenden Angaben
und Unterlagen
ermittelt. |
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Sind diese vollständig, ist die Beurkundung
von Erbscheinsanträgen, Vollmachten, Testamenten, Erbverträgen, Grundstücksschenkungsverträgen
noch am selben Tag möglich. Entwürfe umfangreicher Urkunden werden
innerhalb von 5 Arbeitstagen fertiggestellt. |
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Grundsätzlich können
Beurkundungen nur unter Beachtung des §
17 Abs. 2a BeurkG vorgenommen werden. |
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