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Kassbergstrasse 26
09112 Chemnitz
Telefon: 03 71 / 36 93- 50
Telefax: 03 71 / 36 93- 555 info@notarin-kleindienst.de
  KOSTEN  
 
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Für seine Amtstätigkeit entstehen Kosten (Gebühren und Auslagen), die nur nach der sogen. Kostenordnung (Gesetz über die Kosten und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) erhoben werden dürfen. Die Höhe der entstehenden Kosten liegt nicht im Ermessen des Notars, mithin sind Gebührenvereinbarungen ausgeschlossen. Ein Teil der Gebühren ist nach einer Abgabenordnung an die Ländernotarkasse abzuführen.
Die Ländernotarkasse prüft die Einhaltung der Kosten- und der Abgabenordnung.
§ 8 KostO verpflichtet den Kostenschuldner, einen Vorschuß zu zahlen.
Zur Zahlung der Kosten sind grundsätzlich alle Beteiligten gesamtschuldnerisch verpflichtet (Kostenschuldner). Eine abweichende Vereinbarung ist möglich und üblich.